OIB Richtlinien 2 ff / Brandschutz
OIB Richtlinie 5 / Schallschutz
OIB Richtlinie 6 / Energieeinsparung und Wärmeschutz

Auf dem Gebiet des Brandschutzes treten mit der Neufassung der OIB Richtlinien 2ff vor allem für den Wohnbau entsprechende Erleichterungen, insbesondere hinsichtlich der Bemessung der Fluchtweglänge und des Entfalls der Brandabschnittsbildung, in Kraft. Darüber hinaus wird der mehrgeschossige Holzbau auf sechs oberirdische Geschosse rechtlich ermöglicht.

In der OIB Richtlinie 5 wird, wie von vielen PlanerInnen gewünscht, der überwiegende Teil der Anforderungen an den Schallschutz in Tabellenform angeführt.

In der OIB Richtlinie 6 wurden entsprechende Anpassungen betreffend Energieeinsparung und Wärmeschutz auf Basis des „nationalen Plans“ vorgenommen.