In diesem Webinar geben die Top-Experten der MA 37 (Baupolizei), Dipl.-Ing. Guido Markouschek und Mag. Gerald Fuchs in kompakter Form ein Update zu aktuellen baurechtlichen Themen und stehen exklusiv für Detailfragen zur Verfügung.

Themen:

Änderungen in der Bauklasse 1 - Die letzte Bauordnungsnovelle brachte wesentliche Änderungen der Ausnützbarkeit von Bauplätzen in der Bauklasse 1 mit sich. Im Kurzvortrag werden die wesentlichen Inhalte aufgezeigt und auf beachtenswerte Gesetzestextpassagen hingewiesen. Ebenso wird die Vorgehensweise bei der Ermittlung der Ausnützbarkeit in der gekuppelten Bauweise im Lichte der neuen Regelung anhand von Fallbeispielen interpretiert und erklärt.

Neue Regelungen für Seveso-Betriebe und Nachbarn im Bauverfahren - Für Seveso-Betriebe wurden neue Regelungen in die Bauordnung aufgenommen (§61a BO). Hintergrund war ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission wegen nicht vollständiger Umsetzung der Seveso-III-Richtlinien. Im Kurzvortrag werden die neuen Regelungen, die unter anderem Einfluss auf die Flächenwidmung, auf Bewilligungstatbestände und auf Nachbarrechte haben, aufgezeigt.

Not-Verordnung erneuerbare Energien (Verordnung der EU vom 22.12.2022) - Mit dieser Verordnung (Not-VOernE) werden vorübergehende „Notfallvorschriften“ festgelegt, um das Verfahren zur Genehmigungserteilung für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen zu beschleunigen. Der Kurzvortrag gibt einen Überblick über die Inhalte der Verordnung und zeigt die Konsequenzen für Antragsteller*innen und Behörden auf.


Teilnahmegebühr:
€ 120,- zzgl. 20% Ust.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Teilnahme am Webinar via ZOOM, sowie digitale Skripten.
Den Link zum Webinar erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn von uns zugesandt.

Anmeldeschluss: 16. März 2023

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich hier online (grüne Schaltfläche oben) an.

Storno:
Der kostenfreie Widerruf Ihrer Bestellung ist bis einschließlich 16. März 2023 möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei späterem Rücktritt sowie ohne schriftliche Abmeldung 100% der Teilnahmegebühr als Stornogebühr verrechnen. Die Stornogebühr entfällt bei Nennung und Teilnahme eines Ersatz. Bitte beachten Sie, dass wir Abmeldungen nur schriftlich annehmen können.