In dieser Webinarserie geben die Top-Experten der MA 37 (Baupolizei), Dipl.-Ing. Guido Markouschek und Mag. Gerald Fuchs in kompakter Form Updates zu aktuellen baurechtlichen Themen und stehen exklusiv für Detailfragen zur Verfügung.

Themen:

Baurechtskonformes Bauen im Bestand (Konsensschutz versus Optimierungspflicht) - Sowohl in der Wiener Bauordnung als auch in den OIB-RL Ausgabe 2019 sind Möglichkeiten verankert, bei Bauführungen im Bestand (Konsens) von den gesetzlichen Vorschriften bzw. von den Anforderungen der Richtlinien abzuweichen. Der Kurzvortrag erläutert die Intention dieser Bestimmungen, zeigt Anwendungsstrategien auf und beleuchtet in diesem Zusammenhang das Spannungsfeld von Erhaltungs- und Optimierungsplicht. Folgende Punkte werden erörtert:
- Konsens: Begriffsdefinition
- Bestandssatz in den OIB Richtlinien
- § 68 Wr. BauO
- Anwendungsbeispiele
- Erhaltungs- und Optimierungspflicht

Wiener Baurechtsnovelle 2023 (Inkrafttreten Anfang 2024), Ausblick - Die Bauordnung für Wien soll noch im Jahr 2023 durch eine umfangreiche Novelle aktualisiert werden (voraussichtliches Inkrafttreten Anfang 2024). Durch die beabsichtigten Änderungen sollen einerseits den politischen Zielen, anderseits auch den erforderlichen Klarstellungen und Präzisierungen Rechnung getragen werden. Im Rahmen des Vortrages werden die im Fokus stehenden Themenbereiche aufgezeigt und ein grober Ausblick auf mögliche Änderungen gegeben.
- Dekarbonisierung und Entsiegelung
- Mobilität und Stellplatzverpflichtung
- Gebäudeerhalt und – sanierung
- Kurzzeitvermietung
- Stadtbild und UNESCO-Welterbe
- Bauverfahren


Teilnahmegebühr:
€ 200,- zzgl. 20% USt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Teilnahme am Webinar via ZOOM, sowie digitale Skripten.
Den Link zum Webinar erhalten Sie rechtzeitig vor Beginn von uns zugesandt.

Anmeldeschluss: 20. September 2023

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich hier online (grüne Schaltfläche oben) an.

Storno:
Der kostenfreie Widerruf Ihrer Bestellung ist bis einschließlich 20. September 2023 möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei späterem Rücktritt sowie ohne schriftliche Abmeldung 100% der Teilnahmegebühr als Stornogebühr verrechnen. Die Stornogebühr entfällt bei Nennung und Teilnahme eines Ersatz. Bitte beachten Sie, dass wir Abmeldungen nur schriftlich annehmen können.