Voraussichtlich mit 1.1.2024 tritt die Wiener Bauordnungsnovelle 2023 in Kraft. Ihr ist ein mehr als einjähriges umfangreiches Expert*innenverfahren vorangegangen, mit dem der Wiener Landesgesetzgeber das Ziel verfolgte, den „Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel“ sowie die Anforderungen an „leistbares und qualitätsvolles Wohnen“ gesetzlich zu forcieren.

Im Einzelnen werden mit dieser Novelle u.a. folgende Themen rechtlich umgesetzt:

- Verhinderung der Zweckentfremdung von Wohnraum
- Erweiterung der Erhaltungspflicht von Gebäuden, die vor dem 1.1.1945 errichtet wurden und für das örtliche Stadtbild schützenswert sind
- Erweiterung des Schutzes der Straßenbäume
- Dekabonisierung und Gebäudesanierung
- Erleichterungen für Fassaden – und Dachbegrünungen
- Den Regenwassermanagement
- Erleichterung für Fotovoltaik Anlagen
- Anpassung des Stellplatzverpflichtung
- Erweiterung des Anwendungsbereiches des Paragraph 69 Wiener Bauordnung
- Ressourcen Schonung der Stadtplanung
- Entsiegelung
- Erweiterung der Einrichtungen für Fahrräder und für E-Mobilität
- Umsetzung der Ergebnisse der Evaluierung der Widmungskategorie geförderter Wohnbau


Die beiden Überbau Top-Experten der Wiener Baubehörde, Dipl.-Ing. Guido Markouschek, Technischer Direktor der MA 37 und Mag. Gerald Fuchs, Rechtsexperte der MA 37 geben in diesem Seminar einen Überblick über die wesentlichen Eckpunkte der Novelle und ihre Einschätzung auf die administrativen Abläufe. Ein Muss für alle, die auf der Höhe der Bauordnung bleiben wollen!



Teilnahmegebühr:
€ 275,- zzgl. 20% Ust.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Teilnahme am Seminar, Pausenverpflegung sowie Teilnehmerunterlagen.

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich hier online (grüne Schaltfläche oben) an.

Anmeldeschluss: 17. Jänner 2024
Der kostenfreie Widerruf Ihrer Bestellung ist bis einschließlich 17. Jänner 2024 möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei späterem Rücktritt sowie ohne schriftliche Abmeldung 100% der Teilnahmegebühr als Stornogebühr verrechnen. Die Stornogebühr entfällt bei Nennung und Teilnahme eines Ersatzteilnehmers. Bitte beachten Sie, dass wir Abmeldungen nur schriftlich annehmen können.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Hans Staudinger
Tel.: +43 (0)1/934 66 59-100, Email: hans.staudinger@ueberbau.at