Der Sanierung von Bestands- und Altbauten kommt - zumal im städtischen Gebiet - wachsende Bedeutung zu. Für die Befriedigung des Wohnbedürfnisses der wachsenden Stadt braucht es nicht nur den Wohnungsneubau, sondern auch den baulichen Bestand.

Unabhängig vom Alter der Bestandsbauten geht es immer wieder um dieselben Fragen: wie "tüchtig" ist das Gebäude in statisch konstruktiver Hinsicht, wie geht man mit feuchtem oder gar schimmeligem Mauerwerk um, wie können energetische Zielvorgaben umgesetzt und neue Räume erschlossen und/oder bestehende qualitativ verbessert werden.

Und das alles vor dem Hintergrund eines von der Europäischen Union formulierten Sanierungszwangs, dessen nationale Umsetzung für 2024 erwartet wird. Die Zielsetzungen jedenfalls stehen und sollten für alle kommenden Bauprojekte bedacht werden: ab 2030 Emissionsfreiheit aller Neubauten und bis 2050 Emissionsfreiheit des gesamten Gebäudebestandes.

All das und noch mehr sind Themen, die von führenden Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis im Rahmen dieses Lehrgangs erörtert werden.

Der Lehrgang erstreckt sich über fünf Module die an fünf Tagen, aufgeteilt über zwei Wochen, abgehalten werden. Neben theoretischem Input bietet dieser Lehrgang auch viele Bespiele aus der Praxis, die zur Veranschaulichung des Gelernten u.a. im Rahmen von zwei Exkursionen gezeigt werden.

Ein überaus wichtiges Thema. Rüsten Sie sich auf für die Sanierung von Bestandsbauten!

Programm:



Seminarzeiten: 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Dieser Lehrgang wird in Kooperation mit OFI - Österreichisches Forschungsinstitut für Chemie und Technik durchgeführt.

Eine detaillierte Beschreibung des Lehrgangs sowie Informationen zu den Referierenden finden Sie hier in diesem Folder

Teilnahmegebühr:
€ 2.290,- zzgl. 20% Ust.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Teilnahme an den Vorträgen und Exkursionen, sowie digitale Skripten.

Anmeldung:
Bitte melden Sie sich hier online (grüne Schaltfläche oben) an.

Stornobedingungen:
Der kostenfreie Widerruf Ihrer Bestellung ist bis einschließlich 4. Oktober 2024 möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei späterem Rücktritt sowie ohne schriftliche Abmeldung 100% der Teilnahmegebühr als Stornogebühr verrechnen. Die Stornogebühr entfällt bei Nennung und Teilnahme eines Ersatzes. Bitte beachten Sie, dass wir Abmeldungen nur schriftlich annehmen können.