Das Wiener Baurecht unterliegt einem laufenden Prozess der Veränderung und Fortentwicklung, um gewandelten technischen, politischen und gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Hieraus ergeben sich entsprechende Rahmenbedingungen für das Planen, Bauen und Erhalten von Gebäuden. Die Wiener Bauordnung verpflichtet EigentümerInnen zur Instandhaltung von Gebäuden und gibt der Behörde diesbezüglich auch Möglichkeiten mit Zwangsmaßnahmen einzuschreiten. Durch die 2014 erfolgte Novellierung der Wiener Bauordnung wurden mit der Einführung des Bauwerksbuches und einer allgemeinen Dokumentationspflicht „neue“ Anforderungen im Zusammenhang mit der Instandhaltung von Gebäuden festgelegt.

Dieses zweiteilige Seminar behandelt die Grundlagen der Erhaltungs- und Dokumentationspflicht an Gebäuden und richtet sich an PlanerInnen, Sachverständige, ImmobilientreuhänderInnen, VertreterInnen von Bauträgern, Wohnbaugenossenschaften, Bauunternehmen, Hausverwaltungen

I. Erhaltungspflicht an Gebäuden und behördliche Maßnahmen
Referenten: Mag. Gerald Fuchs, Dipl.-Ing. Guido Markouschek, MA 37 (Baupolizei)
13:30 - 16:45 Uhr

Diese Vorträge fokussieren das Thema der Instandhaltungspflicht und die daran geknüpften Bedingungen, Erfordernisse und behördlichen Konsequenzen:
  • Die Instandhaltungspflichten
    - Erhaltung von Gebäuden
    - Öffentliches Interesse
    - Besonderheit Schutzzone
    - Verpflichteter
    - Dokumentationspflichten (allgemein vs Bauwerksbuch)
  • Der Nachbar
    - Duldungspflichten
  • Maßnahmen der Behörde
    - Auftrag
    - Verpflichteter (Mit)Eigentümer vs. Wohnungseigentümer vs. Mieter
    - Notstandspolizeiliche Maßnahmen, Gefahr in Verzug
  • Rechtsschutz
    - Beschwerde an das Verwaltungsgericht
    - aufschiebende Wirkung
    - Parteien vor dem VGW, alle vs. einzelne Eigentümer

II. Bauwerksbuch
Referentin: Architektin Dipl.-Ing. Ingrid Skodak
17:00 - 18:00 Uhr

In diesem Teil des Seminars werden die geforderten Inhalte des mit der Novelle 2014 der Wiener Bauordnung eingeführten Bauwerksbuchs thematisiert. Anhand eines Praxisbeispiels wird das Anlegen und Führen eines elektronischen Bauwerkbuches mit Hilfe eines Dokumenten-Management-Systems gezeigt.
  • Anlegen und Erstellung des Bauwerksbuches
  • Notwendige Dokumente für Konsens
  • Umfang des Bauwerkbuchs / ÖNORM B1300
  • Maßnahmenplan und Dokumentationspflicht
  • Weiterführung Bauwerksbuch und Erstüberprüfung
  • Diskussion

Anmeldeschluss: 16. September 2016
Der kostenfreie Widerruf Ihrer Bestellung ist bis einschließlich 16. September 2016 möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei späterem Rücktritt sowie ohne schriftliche Abmeldung 50% der Teilnahmegebühr, und bei Rücktritt am Tage der Veranstaltung sowie ohne schriftliche Abmeldung 100% der Teilnahmegebühr als Stornogebühr verrechnen. Die Stornogebühr entfällt bei Nennung und Teilnahme eines Ersatzteilnehmers. Bitte beachten Sie, dass wir Abmeldungen nur schriftlich annehmen können.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Frau Monika Laumer
Tel.: +43 (0)1/934 66 59-100, Email: monika.laumer@ueberbau.at