Dieses Seminar behandelt im ersten Teil die Kalkulation bzw. Preisermittlung nach ÖN B 2061 (inkl. K-Blätter) und die Interpretation von K-Blättern. Gegenstand des zweiten Teils sind die Preisumrechnung nach ÖN B 2111 samt Sonderfälle sowie Preisumrechnung nach ÖN B 2111 bei Mehrkostenforderungen.
ÖNORM B 2061: Preisermittlung für Bauleistungen - Verfahrensnorm
- Preisermittlung für Bauleistungen (Verfahrensnorm) 1999
- Wie verpflichtend ist danach zu kalkulieren??
- Wie aussagekräftig ist die “Kalkulation“?
- Phasen der Kalkulation
- K-Blätter
- K3 - Mittellohnpreis, Regielohnpreis, Gehaltspreis
- K4 – Materialpreise
- K5 - Preise für Produkte, Leistungen
- K6+K6a - Gerätepreise
- K7 – Preisermittlung
- Vollkosten versus Teilkosten
- Gesamtzuschlag
- Preisspiegel
- Verursachungsgerechte Umlagen → „Spekulation“
- Fehlerhafte Mengen
- Kleinmengen
- Fehlerhafte Mengen
- Vollkosten versus Teilkosten
- K3 - Mittellohnpreis, Regielohnpreis, Gehaltspreis
ÖNORM B 2111: Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen - Werkvertragsnorm
- Umrechnung veränderlicher Preise von Bauleistungen
- Objektunabhängiger Index
- Objektbezogener Warenkorb
- Preisbasis
- Preisperiode
- Preisumrechnungsgrundlagen
- Umrechnungsprozentsatz
- Preisart
- Preisindex versus Kostenindex
- Warum z.B. Festanteil oder Abminderungsfaktoren?
- Warenkorb (K8-Blatt)
- Preisumrechnung bei Mehr- oder Minderkostenforderungen
- Problemfälle: Verträge mit Festpreis + Veränderlicher Preis
- Festpreiszuschlag
Hinweis: Zu diesem Seminar geben wir eine Teilnahmebestätigung aus, welche z.B. bei der ASFINAG bei Dienstleisterausschreibungen nach dem Bestbieterprinzip vorgelegt werden kann.
Anmeldeschluss: 22. März 2018
Der kostenfreie Widerruf Ihrer Bestellung ist bis einschließlich 22. März 2018 möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei späterem Rücktritt sowie ohne schriftliche Abmeldung 100% der Teilnahmegebühr als Stornogebühr verrechnen. Die Stornogebühr entfällt bei Nennung und Teilnahme eines Ersatzteilnehmers. Bitte beachten Sie, dass wir Abmeldungen nur schriftlich annehmen können.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Frau Monika Laumer
Tel.: +43 (0)1/934 66 59-100, Email: monika.laumer@ueberbau.at