Das Wiener Baurecht unterliegt einem laufenden Prozess der Veränderung und Fortentwicklung, um gewandelten technischen, politischen und gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Hieraus ergeben sich entsprechende Rahmenbedingungen für das Planen, Bauen und Erhalten von Gebäuden. Die Wiener Bauordnung verpflichtet EigentümerInnen zur Instandhaltung von Gebäuden und gibt der Behörde diesbezüglich auch Möglichkeiten mit Zwangsmaßnahmen einzuschreiten. Durch die 2014 erfolgte Novellierung der Wiener Bauordnung wurden „neue“ Anforderungen zur Dokumentationspflicht im Zusammenhang mit der Instandhaltung von Gebäuden festgelegt.

Dieses Seminar behandelt die Grundlagen der Erhaltungs- und Dokumentationspflicht an Gebäuden und richtet sich an EigentümerInnen von Gebäuden, Hausverwaltungen, Sachverständige, Wohnbaugenossenschaften, VertreterInnen von Bauträgern.

Erhaltungspflicht an Gebäuden und behördliche Maßnahmen
Referenten: Mag. Gerald Fuchs, Dipl.-Ing. Guido Markouschek, MA 37 (Baupolizei)

Die Vorträge fokussieren das Thema der Instandhaltungspflicht und die daran geknüpften Bedingungen, Erfordernisse und behördlichen Konsequenzen:
  • Die Instandhaltungspflichten
    - Erhaltung von Gebäuden
    - Öffentliches Interesse
    - Besonderheit Schutzzone
    - Verpflichteter
    - Dokumentationspflichten (allgemein vs Bauwerksbuch)
  • Der Nachbar
    - Duldungspflichten
  • Maßnahmen der Behörde
    - Auftrag
    - Verpflichteter (Mit)Eigentümer vs. Wohnungseigentümer vs. Mieter
    - Notstandspolizeiliche Maßnahmen, Gefahr in Verzug
  • Rechtsschutz
    - Beschwerde an das Verwaltungsgericht
    - aufschiebende Wirkung
    - Parteien vor dem VGW, alle vs. einzelne Eigentümer


Anmeldeschluss: 6. April 2018
Der kostenfreie Widerruf Ihrer Bestellung ist bis einschließlich 6. April 2018 möglich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei späterem Rücktritt sowie ohne schriftliche Abmeldung 50% der Teilnahmegebühr, und bei Rücktritt am Tage der Veranstaltung sowie ohne schriftliche Abmeldung 100% der Teilnahmegebühr als Stornogebühr verrechnen. Die Stornogebühr entfällt bei Nennung und Teilnahme eines Ersatzteilnehmers. Bitte beachten Sie, dass wir Abmeldungen nur schriftlich annehmen können.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Frau Monika Laumer:
Tel.: +43 (0)1/934 66 59-100, Email: monika.laumer@ueberbau.at